Urlaubsanspruch

Jeder in einem Arbeitsverhältnis stehender Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr bei Zugrundelegung eines Vollzeitarbeitsverhältnis auf Basis einer 5 Tage Woche. Maßgeblich ist das Kalenderjahr. In jedem Urlaubsjahr (Kalenderjahr) erwirbt der Arbeitnehmer nur einmal Anspruch auf Urlaub. Wechselt der Arbeitnehmer innerhalb des Kalenderjahres seinen Arbeitgeber, so ist im Einzelfall zu klären, ob und wenn ja wie viel Urlaub dem Arbeitnehmer vom neuen Arbeitgeber für den Rest des laufenden Kalenderjahres zu gewähren ist. Hierbei sind die Fälle unterschiedlicher Urlaubsansprüche nach den Arbeitsverhältnissen von denen mit gleichem Urlaubsanspruch zu unterscheiden.