Wichtige Fristen bei einer Kündigung
- Der gekündigte Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der arbeitgeberseitigen Kündigungserklärung beim Arbeitsgericht Klage erheben. Nach Ablauf dieser dreiwöchigen Frist gilt die ordentliche Kündigung als wirksam bzw. sozial gerechtfertigt; bei einer außerordentlichen Kündigung werden bei der Versäumung der Frist sowohl das Vorliegen eines wichtigen Grundes als auch die arbeitgeberseitige Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist als gegeben angenommen.
- Kündigt ein Vertreter des Arbeitgebers, muss dieser grundsätzlich dem Kündigungsschreiben eine Vollmachtsurkunde im Original beifügen. Geschieht dies nicht, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Kündigung wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zurückzuweisen. Erfolgt die Zurückweisung nicht form- und fristgerecht, entfällt dieser Unwirksamkeitsgrund. Eile ist daher geboten.
- In vielen Fällen sind im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, Ausschlussfristen für die Geltendmachung von offenen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis vorgesehen. Soweit eine Ausschlussfrist existiert, müssen offene Ansprüche in der erforderlichen Form geltend gemacht werden, ansonsten verfallen sie.
- Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen den Sonderkündigungsschutzbegründenden Umstand (Schwangerschaft/ Entbindung) grundsätzlich spätestens binnen zwei Wochen nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber mitteilen, ansonsten können sie sich nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen.
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen den Sonderkündigungsschutzbegründenden Umstand (Schwerbehinderung) spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber mitteilen, ansonsten können sie sich nicht auf den besonderen Kündigungsschutz berufen.
- Will ein Arbeitnehmer die etwaige Unwirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages (Beendigung durch Zeitablauf) geltend machen, so muss er innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Wochen ab dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsgerichtliche Klage erheben.
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