Die erste Beratung
Falls Sie Probleme in Ihrem Arbeitsverhältnis haben, Ihnen die Kündigung droht oder sogar schon zugegangen ist, sollten Sie unverzüglich handeln. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen können oder wesentliche Schritte versäumen! Findet beispielsweise auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, müssen Sie sich gegen die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von drei Wochen wehren – andernfalls geht der Gesetzgeber davon aus, dass selbst eine rechtsunwirksame Kündigung wirksam ist.Urlaubsansprüche können nur ausnahmsweise in das neue Kalenderjahr übertragen werden und verfallen auch dann regelmäßig am 31.03. des neuen Kalenderjahres, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auch der Anspruch auf Teilzeitarbeit und Elternzeit muss innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden und birgt Besonderheiten.
Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche des Arbeitnehmers durchziehen die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts. Zögern Sie daher nicht zu lange, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls zu handeln.
In einem vertraulichen Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen. Wir werden Ihnen danach klar aufzeigen, welche konkreten Handlungsmöglichkeiten es für Sie gibt und Sie in den weiteren Schritten für das gewünschte Vorgehen beraten.
Um eine schnelle realistische Einschätzung zu gewährleisten, bitten wir Sie, bereits bei der ersten Beratung, Ihren Arbeitsvertrag, Ihre Lohnsteuerkarte und die letzten drei Gehaltsabrechnungen mitzubringen.