Abfindung bei Kündigung des Arbeitsvertrages

Abfindungen sind Leistungen (Geld oder Sachbezüge), die als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden. Es gibt allerdings keinen allgemeinen gesetzlichen „automatischen“ Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Vielmehr richtet sich die Möglichkeit der Erzielung eines finanziellen Ausgleichs für den Verlust des Arbeitsplatzes im Rahmen eines (gerichtlichen oder außergerichtlichen) Vergleichs ausschließlich nach den aus der Rechtslage resultierenden Prozessaussichten.

Ob eine Abfindung erzielt wird und wie hoch diese ist, hängt im Wesentlichen von einer qualifizierten Beurteilung der Sach- und Rechtslage und der richtigen Vorgehensweise ab. Je größer die Risiken für den Arbeitgeber bei Durchführung eines streitigen Kündigungsverfahrens sind, desto besser sind die Aussichten aus Sicht des Arbeitnehmers, eine Abfindung erzielen zu können. Die Risikobeurteilung kann nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles erfolgen.

Durch die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der ständigen Weiterbildung hinsichtlich neuster arbeitsgerichtlicher Entscheidungen, sind die Anwälte der Kanzlei Dr. Esch & Kollegen in der Lage, Ihre Prozessaussichten zutreffend einzuschätzen und Ihnen die Erfolgsaussichten einer „Abfindungszahlungsklage“ aufzuzeigen. Sehen Ihre Aussichten gut aus, sind wir darauf spezialisiert, die bestmögliche Höhe Ihrer Abfindung durchzusetzen.